Neues ab 1.July 2009
Mit dem Datum 1.July 2009 hat sich einiges in unserem Lande getan. Neben den beschlossenen und von der EU vorgegebenen Änderungen bei den Roaming Gebühren, wie schon berichtet, auch Erhöhungen bei den Bezügen der Rentner. Eine weitere, vielleicht nicht so bekannte Neuerung ist im Bereich der Krankenkassen zu nennen. Zum Einen sink der Beitragssatz von derzeit 15,5 Prozent auf 14,9 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Das bedeutet im Klartext, netto mehr in der Tasche. Auch von der Gesundheitskarte, die weiterhin in der Planung und Erprobung ist, wird erhofft zu einer Entlastung führen.
Krankenkasse – Gesundheitskarte – Versicherte
Bei der Gesundheitskarte werden einige Versicherte bereits ein Schreiben von ihrer Krankenkasse erhalten haben, in der Informationen mitgeteilt werden, und ein Foto des Versicherten postalisch oder per Mail angefordert wurden.
Eine für den Verbraucher aber sicher interessantere Neuerung ist die Tatsache, dass die gesetzlichen Krankenkassen ab dem 1.July 2009 den Versicherten einen sogenannten Hausarztvertrag anbieten müssen. Beim Hausarztvertrag handelt es sich um ein Modell, in dem sich der gesetzlich Versicherte gegenüber der Krankenkasse dazu verpflichtet, im Krankheitsfalle grundsätzlich zuerst zum Hausarzt zu gehen. Der Gang zum Spezialisten wird nur per Überweisung des Hausarztes vorgenommen.
Hausarztvertrag – Roaming – Gebühren – Ausland – Beiträge
Auch wenn die Hausarztverträge noch nicht zu 100 Prozent bei allen Kassen angeboten werden, so werden die letzten noch fehlenden dieses auch nachholen müssen. Sparen können beim Hausarztvertrag die Versicherten beispielsweise die Praxisgebühr oder bei der Zuzahlung von bestimmten Arzneimitteln. Die Wartezeit beim Arzt soll mit dem Hausarztmodell auch auf maximal 30 Minuten reduziert werden. Wie das von statten gehen, und wer das kontrollieren soll ist allerdings fraglich. Ob die eigene Krankenkasse bereits über ein derartiges Angebot verfügt, lässt sich spätestens bei einem Blick auf der Seite der Krankenkasse im Internet oder einem Anruf erfahren. Viele Krankenkassen haben ihre Mitglieder auch bereits postalisch darüber informiert.
Tarifcheck24 – Der unabhängige Versicherungsvergleich
Noch was Tolles hatte sich bereits seit Anfang des Jahres geändert bei den Krankenkassen. So sollen bisher 18 der 178 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ihren Mitgliedern Beiträge zurückerstatten. Weitere werden diesem Beispiel folgen, um neue Mitglieder zu bekommen. Bei der Beitragsrückerstattung nennen die Krankenkassen Beträge von derzeit bis zu 100 Euro.