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EU stoppt Doc Morris

Der europäische Gerichtshof ( EuGH ) in Luxemburg hat das deutsche Apothekengesetz für Rechtens befunden. Demnach dürfen in Deutschland weiterhin nur approbierte Pharmazeuten Apotheken besitzen, dieses ist im so genannten Fremdbesitzverbot rechtlich geregelt. Nach Ansicht des EU-Generalanwaltes ist der Unterschied auch darin zu sehen, dass bei angestellten Apothekern wie bei Doc Morris der Fall, die Wahrscheinlichkeit der wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers über denen des Gesundheitsschutzes gegeben sein können. Apotheken-Ketten bleiben daher in Deutschland weiterhin vom Grundsatz her verboten.
Das Gericht  sah das Interesse eines sicheren und qualitativ hochwertigen  Gesundheitsschutzes für die Bevölkerung von größerer Bedeutung an, als die Niederlassungsfreiheit in der EU, hieß es in der Erklärung.
Von dieser nicht unerheblichen Niederlage von Doc Morris will sich der Firmeninhaber Ralf Däinghaus aber nicht beeindrucken lassen. Er wird sein Netz in Deutschland weiter ausbauen. Da nach deutschem Recht nur studierte Pharmazeuten Eigentümer einer Apotheke sein dürfen, ging Doc Morris bereits vor der Urteilsverkündung des europäischen Gerichtshofes einen parallelen Weg. Die Umgehung dieser Auflage ist möglich, indem Lizenzbetriebe eröffnet werden. So können  Markenapotheken als Franchisebetrieb ein Doc Morris Logo erhalten und so weiterhin existieren. Unterschied hierbei ist lediglich, das Doc Morris in diesem Fall nicht der Eigentümer ist, und somit gegen kein deutsches Recht verstößt. So bleibt der Versandhandel komplett als Doc Morris Domäne plus das Zusatzgeschäft aus den deutschen Apotheken. Ralf Däinghaus will sein Deutschlandgeschäft bis zum Jahre 2011 auf 500 Markenpartner-Apotheken ausbauen. So schauen im Moment die Drogerieketten und Pharmagroßhändler aufgrund des Urteils in die Röhre. Gerade diese hatten sich neue Einnahmequellen durch diesen Geschäftszweig versprochen.
Erfreut sehen hingegen die deutschen Apothekerverbände den Richterspruch, und sprechen von einem guter Tag für den Verbraucher –und Patientenschutz in Deutschland und Europa.


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